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© Mika Baumeister Unsplash

Briefwahl

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Ab dem 20. Januar können Sie Ihre Briefwahlunterlagen mittels Online-Dienst beantragen. Der Link wird an dieser Stelle veröffentlicht.

Eine schriftlich Beantragung kann z.B. per E-Mail erfolgen. Adressat ist jeweils Ihre Wahldienststelle. Sobald die Wahldienststellen geöffnet sind, wird hier ein Link zum Wahldienststellenfinder veröffentlicht, mit dem Du Deine / Sie Ihre zuständige Wahldienststelle unter Angabe Ihrer Meldeadresse ermitteln können.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnanschrift (alleinige oder Hauptwohnung) sowie
  • ggf. eine abweichende Versandanschrift (sofern die Briefwahlunterlagen nicht an die Wohnanschrift versandt werden sollen).

Eine fristgerechte Zusendung der Briefwahlunterlagen ist nur möglich, wenn die vollständige Anschrift angegeben wird. Ein Versand ins Ausland ist möglich. Bitte beachten Sie die längeren Postlaufzeiten.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 erfolgen können; Grund hierfür ist, dass aufgrund der bei einer vorgezogenen Neuwahl verkürzten Frist die Stimmzettel nicht früher vorliegen. Nach Vorliegen der Stimmzettel ist zusätzlich eine persönliche Beantragung mit Personalausweis oder Reisepass möglich.

Quelle: hamburg.de